Die Fakultät für Medizin der Technischen Universität München ist entsprechend dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie der jeweiligen Regelungen der Technischen Universität München berechtigt akademische Grade für erfolgreich abgeschlossene Promotionen (Dr. med. (dent.), Dr. med. sci. (dent.), Dr. rer. nat. sowie Ph.D.) und Habilitationen zu vergeben. Diese Aufgabe nimmt die Fakultät für Medizin als wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung sehr ernst.
Darüber hinaus kann der Präsident der Technischen Universität München Privatdozenten auf Antrag der Fakultät für Medizin zu außerplanmäßige Professur bestellen.