Habilitation

Das Habilitationsvorhaben an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München ist ein wichtiges Instrument der Nachwuchsförderung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bayerischen Hochschulgesetz und in der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Habilitationsordnung der Technischen Universität München (HabilO).

Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrbefugnis. Voraussetzung für eine Habilitation ist eine abgeschlossene Promotion.

Informationen über den Ablauf einer Habilitation an der Fakultät für Medizin können Sie den Richtlinien entnehmen. Formblätter, die für die Durchführung eines  Habilitationsverfahrens notwendig sind sowie die aktuelle Terminübersicht der Habilitandenkolloquien können Sie unten herunterladen. Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen die zuständige kommissarische Sachbearbeiterin Frau Dr. Julia Brandt, habil_mri@med.tum.de zur Verfügung.
 

Unterlagen für Habilitationen nach der neuen Habilitationsordnung:

 

Unterlagen für Habilitationen nach der alten Habilitationsordnung: